Spielbetrieb nach der 2G-Regel, Ausnahme für Schüler

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Nachfolgend (in Auszügen) eine aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Volleyball-Verbandes zur Lage um die Corona-Pandemie. Darin heißt es:

Der Spielbetrieb der Frauen und Männer wird unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der jeweiligen Ampelstufe fortgeführt. Bei aktuell gültiger Ampelregelung für Bayern findet der Spielbetrieb unter der 2G-Regelung statt. Maßgeblich sind dabei stets die behördlichen Regelungen zur Pandemie-Situation, die für den Heimverein bzw. in dessen Spielhalle gelten.

Sieht sich ein Verein nicht in der Lage dazu, unter den herrschenden Bedingungen zu spielen, kann das Spiel nach Rücksprache mit der spielleitenden Stelle verlegt werden. Die Verlegung ist möglichst frühzeitig, aber spätestens Mittwoch vor dem Spiel zu beantragen.

Wir appellieren daran, die Sonderregelungen mit dem Höherspielen ab dem ersten Spieltag und dem Festspielen erst ab dem fünften Einsatz in der höheren Liga zu nutzen, um Spielverlegungen möglichst zu vermeiden. Diese Verlegung ist für beide Vereine kostenfrei.

*** Jugend-Spielbetrieb ***

Der Spielbetrieb in den Jugendligen wird unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der jeweiligen Ampelstufe fortgeführt. Im Gegensatz zum Erwachsenenbereich hat der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung von der 2G-Regel für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die der regelmäßigen Schultestung unterliegen, beschlossen. Diese Ausnahmeregelung ist vorerst gültig bis 31.12.2021.

Das heißt für diese Personengruppe, dass sie bis zum Ende des Jahres und unabhängig von der Ampelfarbe noch unter der alten 3G-Regelung unter Verwendung der Schultests spielen und trainieren darf. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können leider Auszubildende oder bereits anderweitig berufstätige Spieler zwischen 12 und 17 Jahren diese Ausnahmeregelung nicht in Anspruch nehmen, da hier keine regelmäßigen Schultests vorliegen und daher keine gesetzliche Grundlage besteht.

Auch für den Jugendbereich gilt analog zum Erwachsenen-Bereich, dass Vereine kostenfrei ihre Spiele verlegen können, wenn sie sich nicht in der Lage dazu sehen unter den herrschenden Bedingungen zu spielen.  

*** Allgemeine Anmerkungen ***

 Die Entscheidung, den Spielbetrieb fortzuführen, hat sich sowohl der Jugend- als auch Spielausschuss nicht leicht gemacht.

Letztlich ist der Verband damit auch seiner Aufgabe gefolgt, den Sport und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Interaktion und Teilhabe aufrechtzuerhalten.

Dass diese Entscheidung nicht überall gleichermaßen auf Zustimmung stoßen wird, ist uns bewusst. Wir sind aber dennoch davon überzeugt, dass wir damit unserer Verantwortung in der Gesellschaft, den Sport zu ermöglichen und seine sozialen Bindungskräfte einzusetzen, am besten nachkommen.

Wir bitten dringend darum, die veränderte Pandemie-Situation nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich an die geltenden Regeln zu halten bzw. als Heimverein die Umsetzung der geltenden Regeln zu kontrollieren. Der Heimverein ist zur Überprüfung der geltenden Regeln verpflichtet. Das Ignorieren der Bestimmungen, sonstige Verstöße oder auch das Suchen und Ausnutzen auch der letzten Schlupflöcher und Regelungslücken ist in der aktuellen Zeit nicht angebracht.

Mehr denn je sind wir alle miteinander in der jetzigen Situation auf die Kooperationsbereitschaft, Flexibilität und das Fair Play eines jeden Einzelnen angewiesen.

Bitte geht bei der Verlegung von Spielen mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis vor.

 Wir versuchen weiter, unsere Corona-Sonderseite stets aktuell zu halten.

Euer Team der BVV-Geschäftsstelle

 

Info vom Sportamt

Zum selben Thema noch eine Info vom Bayreuther Sportamt:

Maskenpflicht in den Sportstätten: In den Schulen gilt die Maskenpflicht bzw. die Verpflichtung, auf allen Begegnungsflächen (z.B. Gänge zu den Sporthallen) eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Da alle Turnhallen zu Schulen gehören, müssen wir uns im Vereinssport an diese Maskenpflicht halten. Das bedeutet, sobald Ihre Vereinsmitglieder das Schulgebäude betreten, müssen sie eine Mund- und Nasenbedeckung bis zu den Umkleideräumen tragen. Dies gilt für alle Schulgebäude in Bayreuth sowie für das Sportzentrum.

Bitte beachten Sie, das für Sportlerinnen und Sportler, die noch in der Schule und über 12 Jahre alt sind, die durchgeführten Tests in der Schule für die Teilnahme am aktiven Vereinssport gelten. Das bedeutet, dass diese Altersgruppe auch ungeimpft am Training und dem Spielbetrieb der eigenen Mannschaft aktiv teilnehmen darf.

Nicht teilnehmen dürfen diese Sportlerinnen und Sportler als Zuschauer bei Ligaspielen anderen Mannschaften ihres Vereins. Berufsschüler können nur am Sport teilnehmen, wenn sie geimpft oder genesen sind, da sie in der Schule nicht getestet werden. In der Verantwortung ist hier der Verein und so müssen Sie als Verein das genau kontrollieren und 14 Tage dokumentieren.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Möckel

Sportamtsleiter